Die Gebäudeheizlast ist der Energieeinsatz, der erforderlich ist, um ein Gebäude auch am kältesten Tag des Jahres auf eine behagliche Wärme aufzuheizen.
Diese Größe muss bekannt sein, um die Heizungsanlage für Ihr Gebäude richtig zu dimensionieren.
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Bei der raumweisen Heizlastberechnung wird jeder Raum im Gebäude einzeln betrachtet und ermittelt, welche Flächen die Bauteile haben und wieviel Energie über die einzelnen Bauteile nach außen verloren geht.
Aus den Wärmeverlusten über die Bauteile und Wärmeverlusten durch Undichtigkeiten z.B. durch Fenster, Dunstabzugshauben, Lüfter usw. ergibt sich die Heizlast für jeden einzelnen Raum - in Summe ergibt sich dann die Gebäudeheizlast.
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Kurz und bündig: Ja. Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist verpflichtend.
Insbesondere bei geförderten Maßnahmen über BAFA, KfW oder kommunale Förderprogramme wird diese immer verlangt.
Früher durfe die Heizlast noch abgeschätzt werden, aber das war noch nie gut.
Durch eine Berechnung der Heizlast kann die Heizungsanlage optimal ausgelegt werden und das spart bares Geld.
Die meisten Wärmepumpen reagieren extrem sensibel auf eine falsche Auslegung und daher ist eine Heizlastberechnung bei einer Wärmepumpe nicht nur verpflichtend, sondern Sie tun Ihrem Geldbeutel und dem Klima damit auch etwas wirklich gutes!
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Die Heizlast wird von fachkundigen Energieberatern erstellt, z.B. durch uns.
Im alten Abschätzverfahren wurde die Heizlast üblicherweise vom Heizungsbauer geschätzt. Durch die Notwendigkeit, die raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 zu erstellen und die Unzulässigkeit des Abschätzverfahrens sind die Heizungsbauer weitestgehend damit überfordert.
Entweder haben diese ganz einfach keine Zeit oder keine fachliche Kompetenz hierfür, so dass die raumweise Heizlastberechnung üblicherweise von Ihrem Energieberater erstellt wird.
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Für die raumweise Heilastberechnung nach DIN sind die Gebäudepläne erforderlich, also alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten.
Desweiteren ist eine Baubeschreibung oder Statik oft hilfreich für eine raumweise Heizlastberechnung.
Bei neueren Gebäude liegt auch oftmals ein Wärmeschutznachweis vor, dieser ist auch sehr hilfreich für die Ermittlung der Gebäudeheizlast.
Zusätzlich sollten Sie Angaben zu Ihren Wohlfühltemperaturen in den einzelnen Räumen machen, also ob Sie beispielsweise im Wohnzimmer gerne 23 Grad haben möchten, statt wie in der Norm vorgesehen 20 Grad.
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Die Kosten für eine raumweise Heizlastberechnung variieren je nach Gebäude.
Für ein Ein- bis Zweifamilienhaus können Sie jedoch (abhängig von der Komplexität des Gebäudes und weiteren Faktoren) mit Kosten von ca. 150 bis 400 Euro rechnen.
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Selbstverständlich bieten wir die Heizlastberechnung auch als Dienstleistung für Fachbetriebe an und das mit attraktiven Konditionen! Sprechen Sie uns an!
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Die Erklärung zur Heizlast wurde Ihnen präsentiert von unserem Energie-Effizienz-Experten me.Steffen Walter, Heizungsbaumeister und Energieberater der Energie & Haus 24 am Standort Miltenberg
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